Cookie Consent by Privacy Policies website

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern Sie ein Angebot unterzeichnen, erklären Sie sich einverstanden, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.

Allgemeine Bestimmungen

Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Falle unsere Zustimmung. Angebote sind stets freibleibend.

Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart als EXW-Preise (Lieferwerk). Erbrachte Zusatzleistungen werden mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und den entsprechenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Lieferzeit  

Die angegebenen Lieferfristen sind freibleibend, das heißt ohne rechtliche Bindung. Daher sind Schadenersatzansprüche aller Art unter Berufung auf Lieferfristen ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.

Erfüllung und Versand  

Verladung und Versand erfolgen in allen Fällen – wenn nicht anders vereinbart - auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden; anderenfalls erfolgt die Lagerung auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Ausführungsvorschriften  

Für die Ausführung nach Güte, Maß und Masse sind, sofern nicht Besonderes vereinbart ist, die einschlägigen Normen mit den hierbei geltenden Abweichungen, mangels bestehender Normen die Handelsusancen maßgebend. Bei Lieferungen, gleichgültig mit welchen Beförderungsmitteln, sind für die Berechnung die Gesamtmasse oder -maße maßgebend.

Abnahme

Der Käufer ist – mangels anderwärtiger Vereinbarung – verpflichtet, die Waren beim Lieferwerk sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft abzunehmen. Verzichtet der Käufer ausdrücklich oder stillschweigend dadurch, dass er in der Bestellung keine Vorschrift über die Abnahme macht, auf die Abnahme im Lieferwerk, gilt die Ware mit Verlassen des Werkes ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.

Mängelrüge und Gewährleistung  

Der Käufer hat die Waren nach Eingang zu untersuchen und im Fall sichtbarer Mängel Mängelrüge innerhalb angemessener Frist jedoch längstens 10 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich zu erheben. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserem Ermessen zur Nacherfüllung in der Form der Mangelbeseitigung, zur Rücklieferung gegen Ersatz frei unserem Werk, zur Preisminderung oder Rückerstattung des Kaufpreises berechtigt. Etwaige Veränderungen oder Manipulationen durch den Kunden am Leistungsgegenstand schließen die Gewährleistung aus.

Gewährleistung für Funktionalität  

Bitte beachten Sie, dass unsere Videoüberwachungsprodukte keine vollständige Funktionsgarantie bieten. Es besteht die Möglichkeit, dass diese ausfallen und somit keine kontinuierliche Videoüberwachung gewährleistet ist. Wir empfehlen daher, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine lückenlose Überwachung sicherzustellen. Insbesondere bei autarken Solar-Systemen kann es bei langanhaltende schlechten Wetterbedingungen oder einer nicht ausreichenden Sonneneinstrahlung zu ausfällen kommen. Bei der lokalen Speicherung kann es unteranderem zu Beeinträchtigungen kommen, wenn die Speicherkarte eine Fehlfunktion hat oder am Lebensende ist.

Zahlungsbedingungen  

Unsere Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind bis zum Fälligkeitstag oder, falls kein Fälligkeitstag vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bankspesen trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug sind uns Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu vergüten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers mit sich bringen, haben das Fälligwerden all unserer Ansprüche zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen, unter Wahrung unserer sonstigen Rechte, befugt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher, von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers ist nicht gestattet, ebenso die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an uns ab.

Höhere Gewalt  

Ereignisse höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Naturereignisse (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Feuer), Streiks, größere Betriebsstörungen, Epidemien und Seuchen, Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Embargos, Anfall von Ausschuss bei Liefergegenständen und Ausbleiben von Zulieferungen von Vormaterialien sowie alle Umstände gehören, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

Geistiges Eigentum, Geheimhaltung  

Pläne, Skizzen, Konstruktionszeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sämtliche Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Datenschutz  

Um den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Informationspflichten nachzukommen, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Diese ist abrufbar unter http://www.tlx.at/Datenschutzrichtlinien.html in der jeweils aktuell geltenden Fassung.

Referenzen

TLX.at und Baustellen-Ueberwachung.at betreiben eine eigene Seite mit Referenzen von unseren Kunden. Hierfür dürfen wir ohne ausdrücklicher Zustimmung das Logo des Kunden, ggf. Bilder vom Kunden verwenden und diese auf unserer Referenz-Seite veröffentlichen. Weiters wird von uns ein eigener Referenz-Text erstellt und veröffentlicht. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir Sie uns umgehend zu Informieren, das die Referenz entfernt wird bzw. nicht Veröffentlicht wird. Sollten Sie uns eine eigene Referenz mit Bildern zusenden, werden wir diese vollständig veröffentlichen. Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Bilderrechte liegen bei den jeweiligen Fotografen und Unternehmen.

Haftungsbeschränkung  

Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die vertragliche und außervertragliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit, ist auf vertragstypische und vorhersehbare direkte Sachschäden bis zur Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für indirekte-, mittelbare-, bzw. Folgeschäden, wie z.B. Produktions- und Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Beweispflicht hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes, der Schadensart als auch des Verschuldensgrades obliegt in all diesen Fällen dem Käufer. § 1298 ABGB wird zur Gänze abbedungen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von TLX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Bei allen Vertragsabschlüssen gilt als Erfüllungsort, auch wenn frachtfrei Empfangsstation vereinbart ist, für die Erfüllung der Ort des Lieferwerkes. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz.

Diese Vereinbarung und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen in jeder Hinsicht dem österreichischen Recht und werden in Übereinstimmung mit dem österreichischen Recht ausgelegt.

Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Bestimmungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus anderen Gründen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, oder sollten Lücke im Vertrag festgestellt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In solchen Fällen gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt, oder die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreicht.